Teilnahmebedingungen der KiSS Rheinstetten
- Die Kindersportschule ist allen Kindern zugänglich, unabhängig von Talent, Fähigkeiten oder Herkunft.
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- Durch die Anmeldung sichern Sie Ihrem(n) Kind(ern) die regelmäßige Teilnahme an der Kindersportschule Rheinstetten zu. Die Erstanmeldung sichert die Teilnahme an allen Ausbildungsstufen.
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- Die Neuaufnahme von Kindern erfolgt jeweils zum ersten eines Monats unter Berücksichtigung der Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs.
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- Die ersten zwei Wochen nach Eingang Ihrer Anmeldung gelten als Schnupperzeitraum. In dieser Zeit gehen Sie keine bindenden Verpflichtungen ein. Nach den vier Wochen wird Ihre Anmeldung
rückwirkend gültig.
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- Die Kündigung kann nur schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende erfolgen.
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- Die Erziehungsberechtigten tragen die Kursgebühren und begleichen diese wahlweise monatlich oder vierteljährlich im voraus mittels Überweisungs- träger oder Einzugsermächtigung zum Monatsanfang
ein. Der Beitrag ist auch dann zu zahlen, wenn das oder die angemeldete(n) Kind(er) an den Sportstunden aus Gründen nicht teilnimmt, die in seiner Person liegen und von der Kindersportschule nicht zu
verantworten sind. Die Beiträge sind so berechnet, dass sie auch die unterrichtsfreie Ferienzeit abdecken.
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- Bei Schadensfällen werden Haftungsansprüche im Rahmen einer Sportversicherung übernommen. Vereinsangehörige Kinder des TV-Mörsch oder des SFC Rheinstetten sind im vereinsüblichen Maße,
Nichtmitglieder durch eine entsprechende Versicherung sportversichert.
Bei grob fahrlässigem Handeln eines oder mehrer Kinder übenehmen weder die KiSS noch der TV Mörsch oder der SFC die
Haftung!
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- Die Ausbildung findet 2x wöchentlich (Vorstufe 1x) in der Mittagszeit zwischen 13.30 und 17.00 Uhr in der Turnhalle des TV-Mörsch statt. Während der Schulferien entfällt der Unterricht. In dieser
Zeit werden spezielle Sonderprogramme veranstaltet.
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- Sportuntersuchung
Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich für eine medizinische Untersuchung auf Sporttauglichkeit vor dem Beginn der Sportausbildung zu sorgen. Weiterhin entbinden Sie den betreuenden Arzt des
Kindes von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Leiter der Kindersportschule. Der Leiter der Kindersportschule verpflichtet sich zum vertrauensvollen Umgang mit den Informationen des Arztes und
verhindert eine Weiterleitung an Dritte.
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